- Ausbildung in der Handhabung der Geräte der ersten Löschhilfe
- Unterweisung zum Verwenden von Messgeräten
- Unterweisung im Gebrauch von Schutzausrüstung, Schutzanzügen und Fluchthauben
- Unterweisung „Verhalten in Gefahrensituationen“
- Unterweisung „Verwenden von PSA“
- Unterweisung für relevante Schadstoffe
- Unterweisung in Be-u. Entlüftungsgeräten
- Unterweisung im Freigabescheinwesen als „Durchführungsverantwortlicher“
- Unterweisung über die Gefahren beim autogenen Schweißen und verwandten Verfahren (AMVO §26)
- Mindestens 40 Stunden Training on the job
- Ausgebildeter Ersthelfer
Grundasubildung